Persönliche Schutzausrüstung (PSA), insbesondere PSA gegen Absturz (PSAgA), sowie Sicherheitsgeschirr und Höhensicherung stellen entscheidende Komponenten dar, um die Sicherheit von berufsgenossenschaftlich Versicherten zu gewährleisten, wenn potenzielle Absturzgefahren bestehen und keine ausreichende organisatorische oder technische Absturzsicherung vorhanden ist.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DGUV Regel 112-198, die die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz regelt, sowie der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), sind berufsgenossenschaftlich Versicherte verpflichtet, PSA und PSAgA zu verwenden, um ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten.
Unser Portfolio umfasst Dienstleistungen im Bereich PSAgA, darunter die Beratung und den Verkauf verschiedenster PSAgA-Produkte. Unsere geschulten Mitarbeiter bieten zudem Sachkundeprüfungen gemäß der DGUV Regel 112-198 an, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Benutzung von PSA und PSAgA korrekt verstanden und angewendet werden. Darüber hinaus bieten wir Schulungen zur "Persönlichen Schutzausrüstung" an, um die Anwender über die korrekte Nutzung und Pflege ihrer Schutzausrüstung zu informieren und somit zu einer sicheren Arbeitsumgebung beizutragen.