SYSTEM-CARD Anwender PSAgA

Wann ist eine PSAgA erforderlich?

Eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist unerlässlich für den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit. Von Schutzhelmen bis hin zu Auffanggurten und Rucksäcken – PSA ist ein unverzichtbares Hilfsmittel, um das Risiko eines Absturzes zu minimieren. Das Tragen einer PSAgA in Arbeitsbühnen ist vorgeschrieben, wenn die Gefährdungsbeurteilung und/oder die Betriebsanleitung des Arbeitsbühnenherstellers dies als notwendige Maßnahme vorgibt. Insbesondere im Fall eines unvermeidbaren (und zunächst verbotenen) Ein- bzw. Ausstiegs aus der Arbeitsbühne ist die Verwendung geeigneter PSAgA Pflicht. 

Die EU-Kommission hat Normen entwickelt, die klare Anforderungen an die einzelnen Ausrüstungsgegenstände stellen. Zudem haben die Berufsgenossenschaften für Versicherte Vorgaben festgelegt, ab welcher Absturzhöhe eine Sicherungspflicht besteht. Die verschiedenen Vorschriften definieren, wann eine Gefährdung vorliegt und welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind.

Rechtliche Aspekte zum Thema können Sie hier nachlesen: ArbSchG, BetrSichV, PSA-BV, DGUV Regel 112-198 (BGR 198), BGI 825, BGI 5164

Was ist eine PSAgA?

PSAgA steht für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und umfasst ein Auffang- und Haltesystem. Im Fall eines Sturzes soll das Auffangsystem die Person sicher auffangen und den Körper halten. Das Haltesystem gewährleistet eine sichere Ausübung der Tätigkeit mit geringer Belastung und Gefährdung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gesichert werden müssen, müssen eine Unterweisung absolvieren. 

Jetzt Persönliche Schutzausrüstung kaufen

Unterweisung für Persönliche Schutzausrüstung

  • Ihre Mitarbeiter arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen?
  • Tragen Ihre Mitarbeiter bei Tätigkeit PSAgA?
  • Müssen Sie den Arbeitsbühnenkorb in der Höhe verlassen?

Dann benötigen Ihre Mitarbeiter eine PSAgA-Unterweisung (PSAgA = Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)!

Der Höhenausstieg aus der Hubarbeitsbühne ist - obwohl zunächst einmal verboten - nahezu alltäglich. Dieser Vorgang birgt ein erhebliches Risiko für die aussteigende Person! In vielen Fällen passieren Unfälle, weil die Mitarbeiter für den Ausstieg in der Höhe und für die Arbeit unter Absturzgefahr nicht ausgebildet sind. Mit einer qualifizierten Anwenderschulung werden Bediener qualifiziert, den Höhenausstieg vorzunehmen – und das legal!


SYSTEM-CARD Anwender PSAgA
SYSTEM-CARD Anwender PSAgA

Die SYSTEM-CARD für Anwender einer PSAgA!

Kategorie I: Basisschulung „Benutzung PSAgA“ nach DGUV R 112 – 198

Kategorie II: Aufbauschulung „Rettungstraining“ nach DGUV R 112 – 199

  • Geschult wird in Theorie und Praxis
  • nach gesetzlicher PSA- Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben DGUV Regel 112-198
  • Erhalt der SYSTEM-CARD in deutsch-englischer Ausführung zur Vorlage im Ausland

Schulungsdauer Basisschulung ca. 1 Tag

Schulungsdauer Aufbauschulung 0,5-1 Tag (je nach Größe der Schulungsgruppe und speziellen Anforderungen)

Hinweis: Kat. I ist Vorbedingung für die Teilnahme an Kat. II


  • Inhalte der Schulung

    • Definition PSA: Kategorien und Arten von Persönlicher Schutzausrüstungen (gegen Absturz)
    • Gefährdungsbeurteilung: Einsatzplanung zur Expositionsminimierung, Abwägung alternativer Einsatzmöglichkeiten, Risiken
    • Rechtliche Aspekte ArbSchG, BetrSichV, PSA-BV, DGUV Regel 112-198 (BGR 198), BGI 826, BGI 5164
    • Technik: Arten und Prioritäten von Sicherungssystemen, Aufbau + Bestandteile PSAgA, Anschlagpunkte, Sturzpyhsik und Materialkunde
    • Umgang/Bedienung: Anlegen und Verpassen von PSA, richtiges Anschlagen, Vorgehensweise beim Plattformüberstieg, Verhalten im Notfall
    • Selbsterfahrung: Hängen in PSA unter kontrollierten Bedingungen
    • Höhenausstieg: Ausstieg aus der Arbeitsbühne in Arbeitsstellung. Ablauf, Verwendung geeigneter PSA und Anschlagpunkte



  • Inhalte Kat. I Basisschulung

    Benutzung PSAgA, DGUV R 112-198

    • Verpassen der PSA (als Prüfung Teil 1)
    • Helm aufsetzen & einstellen
    • Anschlagen im Korb (als Prüfung Teil 2)
    • Selbsterfahrung: Wie hängt man frei in einem Auffanggurt
    • Verwendung von Lifestraps: Bestandteil der Übung
    • Demonstration Kauerposition
    • Ablaufschema beim Aussteigen in der Höhe


  • Inhalte Kat. II Aufbauschulung

    • Abseil- und Rettungsübung (DGUV R 112-199)
    • Hängetrauma; Auswirkungen und Maßnahmen
    • Aktive Verbringung des Verunfallten in die Kauerstellung
    • Komponenten des Rettungsgerätes
    • Rettungssimulationen je Teilnehmer
    • bodennahe Übung zur Demonstration der Funktion & Wirkungsweise
    • Evakuierungsübung/Abseilen
    • Übung vom Gerüst/Turm oder ähnlicher Einrichtung


PSA gegen Absturz

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema PSA

Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen zum Thema Schutzausrüstung. 

Frau Sabrina Fichtel 

Telefon: +49 3691 6929-141

E-Mail: sabrina.fichtel@lindig.com

Sie haben Fragen zu unserem Schulungsprogramm? Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Ansprechpartner LINDIG Akademie

Catharina Peterhänsel

Sachbearbeiterin LINDIG Akademie

Telefon: +49 3691 6929-108

E-Mail: catharina.peterhaensel@lindig.com





LINDIG akademie Diana Preßlinger

Diana Preßlinger

Sachbearbeiterin LINDIG Akademie

Telefon: +49 3691 6929-207

E-Mail: diana.presslinger@lindig.com




LINDIG Akademie Bettina Steinhäuser

Bettina Steinhäuser

Sachbearbeiterin LINDIG Akademie

Telefon: +49 3691 6929-102

E-Mail: bettina.steinhaeuser@lindig.com




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