Eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist unerlässlich für den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit. Von Schutzhelmen bis hin zu Auffanggurten und Rucksäcken – PSA ist ein unverzichtbares Hilfsmittel, um das Risiko eines Absturzes zu minimieren. Das Tragen einer PSAgA in Arbeitsbühnen ist vorgeschrieben, wenn die Gefährdungsbeurteilung und/oder die Betriebsanleitung des Arbeitsbühnenherstellers dies als notwendige Maßnahme vorgibt. Insbesondere im Fall eines unvermeidbaren (und zunächst verbotenen) Ein- bzw. Ausstiegs aus der Arbeitsbühne ist die Verwendung geeigneter PSAgA Pflicht.
Die EU-Kommission hat Normen entwickelt, die klare Anforderungen an die einzelnen Ausrüstungsgegenstände stellen. Zudem haben die Berufsgenossenschaften für Versicherte Vorgaben festgelegt, ab welcher Absturzhöhe eine Sicherungspflicht besteht. Die verschiedenen Vorschriften definieren, wann eine Gefährdung vorliegt und welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind.
Rechtliche Aspekte zum Thema können Sie hier nachlesen: ArbSchG, BetrSichV, PSA-BV, DGUV Regel 112-198 (BGR 198), BGI 825, BGI 5164
PSAgA steht für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und umfasst ein Auffang- und Haltesystem. Im Fall eines Sturzes soll das Auffangsystem die Person sicher auffangen und den Körper halten. Das Haltesystem gewährleistet eine sichere Ausübung der Tätigkeit mit geringer Belastung und Gefährdung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gesichert werden müssen, müssen eine Unterweisung absolvieren.
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